Hospizkreis Menden e.V.
Organisieren der Abschiedsfeiern von Verstorbenen ohne bestattungspflichtige Angehörige
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Die eigentliche Aufgabe einer Hospizgruppe ist die Sterbebegleitung. Der Bedarf der trauernden Angehörigen über ihre Trauer sprechen zu wollen, hat den Hospizkreis Menden dazu bewogen ein Trauercafé zu organisieren. Eine dritte Aufgabe hat sich durch ein Erlebnis im Jahre 2003 ergeben. Wir "Hospizler" mussten miterleben, dass eine Dame, die in einem Altenheim gestorben, ohne Möglichkeit der Anteilnahme und ohne Abschiedsfeier "von der Bildfläche verschwunden" war. Auf Nachfragen wurde uns deutlich gemacht, dass keine bestattungspflichtigen Angehörigen vom Ordnungsamt gefunden werden konnten und sie daraufhin anonym beigesetzt wurde. Anonym bedeutet, keiner aus dem persönlichen Umfeld des Verstorbenen weiß wann und wo. Das Ordnungsamt hat in solch einem Fall die Bestattungspflicht zu erfüllen. Dieser unwürdige Zustand beschäftigte die im Hospizkreis aktiv Mitarbeitenden. Es folgten Gespräche mit dem damaligen Bürgermeister. Nach Klärung der Rechtslage wurde dem Hospizkreis im Jahre 2005 die Möglichkeit eröffnet, für diese Verstorbenen eine kleine Abschiedsfeier zu gestalten, bevor ihre Urne von dem Bestatter, der sich durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt dazu verpflichtet hat, anonym beigesetzt wird. Diese Art der Bestattung haben sich die Betroffenen nicht selbst gewünscht, aus Kostengründen wird jedoch so verfahren. Das Bestattungshaus Kämmerling stellt seinen Verabschiedungsraum für diese Abschiedsfeiern zur Verfügung. Dies ist ein freiwilliger unentgeltlicher Zusatzdienst zu den vertraglichen Vereinbarungen mit der Stadt. Ein örtlich und konfessionell zuständiger Geistlicher konnte jedes Mal gefunden werden, der die Feier mitgestaltete, ebenso ein ehrenamtlich tätiger Organist. Die Organisatoren halten Kerzen und Blumen bereit, damit jeder Besucher persönlich von dem Verstorbenen Abschied nehmen kann. Dieser Dienst ist wirklich keine typische normale Aufgabe einer ambulanten Hospizgruppe. Aber unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Entscheidung für diese Aufgabe richtig war. |
Seit Herbst 2004 bis Mitte Dezember 2010 wurden insgesamt 80 Menschen vom Hospizkreis verabschiedet, im Schnitt 10 bis 12 im Jahr zwischen 40 und weit über 80 Jahre alt, darunter mehr alleinstehende Männer als Frauen. Es sind Menschen, die keinen Kontakt mehr zu ihrer Familie hatten, geschieden sind, allein gelebt haben, manchmal auch Obdachlose. Überrascht waren wir darüber, dass wir als Hospizkreis mit dem Bestatter nicht allein vor der Urne standen, wovon wir ursprünglich ausgegangen waren, sondern dass einzelne Angehörige oder Nachbarn von der Feier erfahren hatten und daran teilnahmen. Deshalb baten wir zwei Tageszeitungen, eine Todesanzeige (siehe unten stehendes Muster) in der auf den Termin der Abschiedsfeier hingewiesen wird, kostenlos veröffentlichen zu dürfen. Westfalenpost und Mendener Zeitung, wovon letztere leider nicht mehr besteht, gestatteten uns dieses. Muster-Todesanzeige des Hospizkreises Das Ergebnis ist sehr positiv. Der Verabschiedungsraum des Bestattungshauses füllt sich fast jedes Mal mit einer kleinen "Trauergemeinde". Freunde, Nachbarn, ja sogar zu Lebzeiten mit dem Verstorbenen nicht mehr in Kontakt gewesene Verwandte nehmen die Möglichkeit des Abschiednehmens wahr. Die meist einsam gestorbenen Menschen werden so ein wenig aus ihrer Anonymität geholt. Und den Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld wird Gelegenheit gegeben Abschied zu nehmen. Für den Hospizkreis ist das Organisieren der kleinen Gedenkfeiern Trauerarbeit einer besonderen Art, ein ausgefallener Dienst. Durch die würdigen Feiern wird manchmal selbst den nächsten Angehörigen in ihrer bitteren Situation ein wenig von einem vielleicht versöhnenden Abschied geschenkt. |
