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Da der Hospizkreis ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht, gibt es keine Geschäftsstelle, die zu üblichen Bürozeiten aufgesucht werden kann. Daher erfolgen die Kontaktaufnahmen überwiegend per Telefon oder E-Mail. Derzeit nimmt das Vorstandsmitglied Cornelia Schrecke diese Aufgabe als telefonische Ansprechpartnerin wahr. Sie wurde von ihrer Hospizkollegin Anni Grüne befragt. 
Cornelia Schrecke
Welche Anfragen werden an den Hospizkreis gestellt?
Meistens handelt es sich um Aufklärungsgespräche.
Was kann man sich darunter vorstellen?
Ich nenne ein Beispiel: Eine Angehörige hat Krebs im Endstadium. Sie ist aus dem Krankenhaus entlassen. Aus Altersgründen ist der Ehegatte nicht in der Lage sie zu pflegen. Die Kinder sind alle berufstätig. Was tun? Wenn Betreuung und Pflege zu Hause nicht möglich ist, dann kommen stationäre Hospize in der Umgebung in Frage.
Wie kommen die Angehörigen an Informationen über diese stationären Hospize?
Ich gebe die Telefonnummern weiter. Es gibt Häuser in Arnsberg, Schwerte, Iserlohn-Letmathe und etwas weiter entfernt in Dortmund und Hamm. Die Angehörigen können Termine zur Besichtigung vereinbaren. Ist das Haus ihrer Wahl belegt, besteht die Möglichkeit sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Gleichzeitig sollte man sich mit dem Hausarzt in Verbindung setzen, denn dieser muss die Einweisung befürworten.
Was wird sonst noch angefragt?
Eine oft gestellte Frage ist die der künstlichen Ernährung wie z.B. in folgendem Fall: Ein Ehemann leidet unter den Folgen eines Schlaganfalls, an Lungenentzündung und Demenz. Er ist in einem schlechten Zustand und spricht nicht mehr. Die Ärzte schlagen eine Magensonde vor. In noch gesundem Zustand hat der Ehemann diese jedoch abgelehnt.
Das weiß die Ehefrau, die gleichzeitig gesetzliche Betreuerin ihres Mannes ist. Der Arzt fragte sie: "Wollen Sie ihren Mann verhungern lassen?" Sie muss sich entscheiden, ist aber unschlüssig und möchte von mir einen Rat.
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Was hast du ihr geraten? In ihrem Fall war ein Gespräch mit den Kindern über diese Problematik aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Ich habe sie bestärkt, dem Willen ihres Mannes zu entsprechen. Als Betreuerin muss sie den Ärzten ganz klar sagen, was getan werden soll.
Anni Grüne
Erfahrungsgemäß macht es dem Angehörigen ein schlechtes Gewissen, wenn es von ihm abhängen soll, dass der Patient verhungert. Kann er dann die Magensonde so einfach ablehnen?
In einem Krankheitszustand, der Aussicht auf Besserung oder Heilung hat, ist eine Nahrungszufuhr in Form einer Magensonde unbedingt zu befürworten. Hier geht es aber um einen Menschen in seiner letzten Lebensphase.
Was unterscheidet das eine vom anderen?
Am Lebensende stellt sich der Stoffwechsel um, die Organe stellen nach und nach ihre Tätigkeit ein. Deshalb ist eine Nahrungszufuhr nicht mehr sinnvoll, da sie auf natürlichem Wege nicht mehr verarbeitet werden kann. Mitunter gelangt sie beim Zurückfließen in die Luftröhre und es droht Erstickungsgefahr.
Wie sieht es mit den Anfragen aus, in denen um Sterbebegleitung gebeten wird?
Um es vorweg zu sagen: Sterbebegleitung muss von dem Betroffenen und seinen Angehörigen gewünscht sein. Diese Anrufe laufen gewöhnlich folgendermaßen ab: Telefonisch wird die persönliche Situation geschildert. Es folgt ein persönliches Gespräch vor Ort, nach Möglichkeit mit dem Schwerkranken und seinen Angehörigen. Wünsche der Betroffenen und der zeitliche Rahmen der Hospizmitarbeiter werden abgestimmt. Der Hospizkreis bietet seinen Dienst an um Angehörige, die manchmal rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen, zu entlasten.
Gibt es außer den schon genannten noch weitere Gründe, weswegen Menschen den Hospizkreis anrufen?
Mitunter kommen Anfragen für persönliche Lebensberatung im Alltag. Da dies nicht das eigentliche Aufgabengebiet des Hospizkreises betrifft, versuche ich weiterzuhelfen durch Weitergabe von Kontaktdaten zu anderen Stellen.
Gibt es auch Anfragen zu den Vorsorgemappen, die der Hospizkreis anbietet?
Ja, manche Menschen wollen sich informieren über den Inhalt der Vorsorgemappe, die aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, "Gedanken zu meinem Sterben" und einer Informationsbroschüre besteht und zum Selbstkostenpreis von 6,- Euro angeboten wird. Diese Mappe kann telefonisch angefordert werden.
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